“Männer und Frauen sind gleichberechtigt” (Artikel 3 Grundgesetz)
Herzlich Willkommen auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde
Hasbergen
Seit 1988 bin ich Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Hasbergen, deren Aufgabe es ist “Zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern beizutragen”, so heisst es in § 5 der Nds. Gemeindeordnung.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe, die das Zusammenleben in unserer Gemeinde betrifft. Ich möchte dazu beitragen, frauen- und
familienfreundliche Rahmenbegingungen in unserer Gemeinde zu schaffen.