NEU0603

Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Hasbergen

“Männer und Frauen sind gleichberechtigt” (Artikel 3 Grundgesetz)

Christiane

Herzlich Willkommen
auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten
der Gemeinde Hasbergen

 

Seit 1988 bin ich Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Hasbergen, deren Aufgabe es ist “Zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen”, so heisst es in § 5 der Nds. Gemeindeordnung.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe, die das Zusammenleben in unserer Gemeinde betrifft. Ich möchte dazu beitragen, frauen- und familienfreundliche Rahmenbegingungen in unserer Gemeinde zu schaffen.

Unterschrift05